Kosten
- Erstgespräch Psychotherapie (50 Minuten): 50 €
- Eine Einheit im Einzelsetting (50 Minuten) : 110 €
- Eine Einheit im Familiensetting (50 Mintuen): 150 €
Abrechnung mit den Krankenkassen
Erstgespräch
In diesem Gespräch klären wir gemeinsam wie ihr individuelles Therapiesetting (Dauer, Frequenz und Ablauf) gestaltet und mit ihrer jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Ärztliche Bestätigung
Es ist erforderlich eine ärztliche Bestätigung einzuholen. Die Untersuchung, im Regelfall ein kurzes Gespräch, bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.
Diese Bestätigung kann von Vetragsärzt*innen (z.B. praktischen (Haus-)Ärzt*innen, Psychiater*innen) oder Wahlärzt*innen ausgestellt werden. Wenn Sie den Kostenzuschuss bereits ab der 1. Therapiestunde beantragen möchten, ist es notwendig, die ärztliche Bestätigung vor der 2. Therapiestunde ausgestellt zu bekommen, da die Krankenkassa den Zuschuss nur für eine Sitzung vor der Ausstellung refundiert. Bitte bringen Sie mir die Bestätigung dann ebenfalls in der nächsten Stunde mit.
10 Psychotherapie-Sitzungen
Mit der ärztlichen Bestätigung und einer Diagnose gewährt die Krankenkassa automatisch den Zuschuss für 10 Sitzungen. Dazu bezahlen Sie die Honorarnote(n) selbst und schicken anschließend jeweils folgende Nachweise Ihrer Krankenkassa:
- Ärztliche Bestätigung
- Honorarnote mit Diagnose
- Zahlungsnachweis (Überweisungsbestätigung)
Antrag bei der Krankenkassa
Wenn Sie den Zuschuss der Krankenkasse für mehr als 10 Sitzungen in Anspruch nehmen wollen, ist es erforderlich, einen „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung“ zu stellen.
Der Antrag wird von mir innerhalb der ersten 10 Stunden vorbereitet und anschließend gemeinsam mit Ihnen in der Therapie besprochen und bei Bedarf angepasst. Die Krankenkassen sind zur Geheimhaltung der Informationen in Ihrem Antrag verpflichtet!
Es können im ersten Bewilligungsschritt maximal 50 Stunden beantragt werden. Sollte eine psychotherapeutische Behandlung danach weiterhin erforderlich sein, kann mehrfach ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. In manchen Fällen bewilligt die Versicherung auch beim ersten Antrag nur einen Teil der beantragten Stunden, auch in diesem Fall kann anschließend ein Folgeantrag gestellt werden, wenn die Therapie weiterhin erforderlich ist.
Um eine Rückerstattung für alle Stunden zu gewährleisten, muss der Antrag dann vor der 11. Stunde bei Ihrer Krankenkassa einlangen (hier zählt das Eingangsdatum bei der Krankenkassa).
Um den Antrag einzureichen, senden Sie folgende Unterlagen an Ihre Krankenkasse:
- Antrag Ihrer Krankenkassa
- Ärztliche Bestätigung
- Alle bisher erhaltenen Honorarnoten
- Zahlungsnachweis (Überweisungsbestätigungen)
- (Wenn vorhanden: Fachärztlicher Befund)